Bei unserem Übergabegespräch im Februar haben wir alle unsere Sonderwünsche durchgesprochen. Diese Liste ist dabei herausgekommen:
EG
- 2-flügeliges Terrassenelement
- Von außen abschließbare Terrassentür
- Sicherheitsbeschläge und Sicherheitsglas bei den Fenstern im EG
- Abstellraum unter der Treppe im EG
- Elektroinstallation in der Garage
OG
- Doppelte Beplankung der Wände im Bad OG zum Lärmschutz (im Bad DG wegen der Schräge nicht möglich), Danke an den Nachbarn aus der dritten Hausreihe für den Tipp!
- 2. Waschtisch im Bad OG
- Zusätzliches Fenster im Bad OG (abhängig von Bauamt)
- Zusätzlicher Abstellraum im OG neben der Treppe
- Waschmaschinenanschluss im Abstellraum OG
- Fensterunterteilung im OG (wie Küchenfenster)
- Stellstufen Treppe OG-DG
DG
- Zusätzliches Bad im DG
- Einbauschrank Treppenhaus DG
- Dachspitz als Stauraum
Weiteres
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Bodenlegerarbeiten
- Gegensprechanlage EG, OG und DG
- Verschieben einiger Heizkörper
Nicht möglich war das Verlegen von Trockenenstrich im OG und DG aufgrund der Statik. Dies hätte noch eine bessere Lärmdämmung bewirkt. Ich hätte außerdem gerne das Gästebad zugunsten des Flurs verkleinert. Dies war auch nicht möglich.
Zu den Dachflächenfenstern: Wie bereits beschrieben (hier und hier), haben wir uns viele Gedanken darüber gemacht, in welches Zimmer im DG wir ein Dachflächenfenster einbauen lassen wollen. Im Eckhaus sind eigentlich nur Fenster an der Giebelseite vorgesehen. Im Übergangegespräch kam dann heraus, dass bei uns das Dachflächenfenster an der Nordseite im Preis enthalten ist und nicht als Sonderwunsch beauftragt werden muss. Dies ist in Offenburg eine Auflage des Brandschutzes, weil aufgrund der Garagen neben unserem Haus die Feuerwehr nicht an die Giebelwand anleitern kann und so in den Eckhäusern niemanden aus dem DG retten könnte. Eine proaktivere Kommunikation durch Werner Wohnbau hätte uns und Werner Wohnbau hier durchaus Zeit gespart. Aber wir wollen uns nicht beschweren, durch diese Auflage haben wir immerhin über 3000€ gespart. Ein weiteres Beispiel einer positiven Aufwertung der Häuser, die Werner Wohnbau nicht kommuniziert hat, ist, dass nun zum Teil anscheinend bessere Schallschutzfenster verbaut werden. Bislang war die Auflage, dass das Mehrfamilienhaus auf der Seite zu den Schienen als Schallschutz gebaut sein muss, bevor wir einziehen dürfen. Um diese Auflage zu umgehen, hat Werner Wohnbau anscheinend ein neues Schallschutzgutachten ohne dieses Mehrfamilienhaus in Auftrag gegeben und basierend auf dem Gutachten andere Fenster eingeplant.
Grundätzlich könnte man das Haus auch auf KfW55-Standard aufrüsten und damit dann einen günsten KfW-Kredit beantragen. Auf diesen Sonderwunsch haben wir verzichtet, da wir unsere Finanzierung schon abgeschlossen haben. Der tatsächliche Unterschied im Energieverbrauch dürfte durch diesen Sonderwunsch aus unserer Sicht vernachlässigbar gering sein. Deshalb lohnt sich der Sonderwunsch unserer Meinung nach nur, wenn man auch den KfW-Kredit nutzen kann.

